verabschieden

verabschieden

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ver|ab|schie|den [fɛɐ̯'|apʃi:dn̩], verabschiedete, verabschiedet:
1. <+ sich> beim Aufbruch einige [formelhafte] Worte, einen Gruß o. Ä. an den/die Bleibenden richten:
er verabschiedete sich von allen mit Handschlag.
Syn.: sich empfehlen (geh.).
2. <tr.; hat an jmdn. anlässlich seines Ausscheidens aus dem Dienst in förmlich-feierlicher Weise Worte des Dankes, der Anerkennung o. Ä. richten:
einen Offizier, einen hohen Beamten verabschieden.
3. <tr.; hat (ein Gesetz o. Ä., nachdem darüber verhandelt wurde) annehmen, beschließen:
nach heftigen Diskussionen wurde das Gesetz vom Parlament verabschiedet.

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ver|ạb|schie|den 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉 jmdn. od. etwas \verabschieden
1. mit einer Geste, einem Gruß von jmdm. Abschied nehmen
2. entlassen, in den Ruhestand versetzen (Beamte)
3. aus dem Dienst entlassen (Truppen)
4. rechtskräftig machen (Gesetz)
● er verabschiedete ihn mit ein paar freundlichen Worten
II 〈V. refl.〉 sich \verabschieden Abschied nehmen, sich trennen ● gestern hat er sich von uns allen verabschiedet

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ver|ạb|schie|den <sw. V.; hat:
1. <v. + sich> zum Abschied einige [formelhafte] Worte, einen Gruß o. Ä. an jmdn. richten:
sich von jmdm. [mit einem Händedruck, mit einem Kuss] v.;
ich möchte mich gerne, muss mich leider v.;
Ü wir müssen uns von dieser Vorstellung v. (ugs.; müssen sie aufgeben);
nach 30 km verabschiedete sich die Lichtmaschine (ugs.; ging sie kaputt).
2.
a) bes. einen Gast, einen Besucher, der aufbricht, zum Abschied grüßen:
der Staatsgast wurde auf dem Flughafen verabschiedet;
b) jmdn. aus dem Dienst entlassen [u. in förmlich-feierlicher Weise Worte des Dankes, der Anerkennung o. Ä. an ihn richten]:
jmdn. [in den Ruhestand] v.
3. (ein Gesetz o. Ä., nachdem darüber verhandelt worden ist) annehmen, beschließen:
ein Gesetz, eine Richtlinie v.

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ver|ạb|schie|den <sw. V.; hat: 1. <v. + sich> zum Abschied einige [formelhafte] Worte, einen Gruß o. Ä. an jmdn. richten: sich von jmdm. höflich, wortreich, eilig, umständlich, mit einem Händedruck, mit einem Kuss v.; ich möchte mich gerne, muss mich leider v. (ich möchte gerne auf Wiedersehen sagen, muss leider weggehen); Ü wir müssen uns von dieser Vorstellung v. (ugs.; müssen sie aufgeben); sich von seinen Bindungen v. (ugs.; sie lösen); die Mannschaft verabschiedete sich (ugs.; schied aus) mit einem Unentschieden; Und da sich Ravinia mit der »Season of the Century« aus diesem Säkulum v. will (FAZ 19. 7. 99, 46); der Diktator verabschiedete sich (ugs.; setzte sich ab) ins Exil; nach 30 km verabschiedete sich die Lichtmaschine (ugs.; ging sie kaputt); Die Vernunft war schon häufig dabei, sich zu v. (von der Unvernunft, der Dummheit besiegt, verdrängt zu werden; Spiegel 3, 1983, 51). 2. a) bes. einen Gast, einen Besucher, der aufbricht, zum Abschied grüßen: der Staatsgast wurde auf dem Flughafen verabschiedet; Er ... hatte ... eine durchaus ansprechende Frau gleich nach der ersten Nacht verabschiedet (sich von ihr wieder getrennt; Kronauer, Bogenschütze 185); b) jmdn. aus dem Dienst entlassen [u. in förmlich-feierlicher Weise Worte des Dankes, der Anerkennung o. Ä. an ihn richten]: In den Ruhestand verabschiedet wurde der Chefredakteur (MM 30. 6. 87, 2); Ein Streckengeher ... wird bei der Stilllegung der Bundesbahnstrecke verabschiedet (natur 5, 1991, 25); Ü Unter freiem Himmel wurde der Verstorbene mit militärischen Ehren verabschiedet (Saarbr. Zeitung 17. 12. 79, 2). 3. (ein Gesetz o. Ä., nachdem darüber verhandelt worden ist) annehmen, beschließen: ein Gesetz v.; Einige Unternehmen ... v. jeden Herbst ihre Jahresziele - und kommen deshalb im Jahr darauf stets aufs Neue in Schwierigkeiten (FAZ 26. 7. 99, 24); die Agrarminister haben die Richtlinie zur artgerechteren Haltung von Legehennen verabschiedet; Wir stellen ... Programmentwurf und Statut zur Diskussion, um die Dokumente am 6. Januar ... endgültig zu v. (Freie Presse 30. 12. 89, 6). ∙ 4. den ↑Abschied (2) geben, entlassen: Verabschiedet sind Sie? So höre ich. Ich glaubte, Ihr Regiment sei bloß untergesteckt worden (Lessing, Minna IV, 6).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Verabschieden — Verabschieden, verb. reg. act. 1. Den Abschied geben, mit dem Abschiede von sich entlassen, am häufigsten von Soldaten und Bedienten. Verabschiedete Truppen. Einen Bedienten verabschieden. 2. Von Abschied, ein gerichtlicher Ausspruch oder… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • verabschieden — V. (Oberstufe) einen Beschluss über etw. fassen Synonyme: annehmen, beschließen, in Kraft setzen Beispiel: Die Geschäftsordnung wurde mit einstimmiger Mehrheit verabschiedet. Kollokation: eine Reform verabschieden …   Extremes Deutsch

  • verabschieden — verabschieden, verabschiedet, verabschiedete, hat verabschiedet Es ist schon 23 Uhr. Ich möchte mich verabschieden …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • verabschieden — [Network (Rating 5600 9600)] Auch: • vorbeigehen • vorbeifahren • passieren • bestehen Bsp.: • Wir sind auf der Treppe aneinander vorbeigegangen. • …   Deutsch Wörterbuch

  • verabschieden — ver·ạb·schie·den; verabschiedete, hat verabschiedet; [Vr] 1 sich (von jemandem) verabschieden sich mit einem Gruß von jemandem trennen <sich mit einem Kuss, mit einem Händedruck verabschieden>; [Vt] 2 jemanden verabschieden sich mit einem… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • verabschieden — 1. [feierlich] entlassen; (ugs.): abfeiern; (veraltet): dimittieren. 2. annehmen, beschließen, in Kraft setzen. sich verabschieden Abschied nehmen, Auf Wiedersehen sagen; (geh.): sich empfehlen, Lebewohl sagen; (ugs.): Tschüs sagen; (veraltet):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • verabschieden — ver|ạb|schie|den ; sich verabschieden …   Die deutsche Rechtschreibung

  • verabschieden, sich — sich verabschieden V. (Grundstufe) jmdm. auf Wiedersehen sagen Beispiele: Er hat sich von den Gästen verabschiedet. Es tut mir leid, aber ich muss mich schon verabschieden …   Extremes Deutsch

  • verabschieden (sich) — veravscheede (sich) …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • Sich französisch \(auch: auf Französisch\) empfehlen \(oder: verabschieden\) —   Die umgangssprachliche Wendung bedeutet, sich heimlich aus einer Gesellschaft zurückziehen, ohne sich zu verabschieden: Einige Gäste hatten sich bereits französisch empfohlen. Die Unhöflichkeit des heimlichen Weggangs schiebt man den Fremden zu …   Universal-Lexikon

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